Israel:
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum. Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich. Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen. Es besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für bestimmte Gebiete in Israel (Stand 12/2023).
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Auswärtiges Amt - Reiseland Israel Jordanien:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Ein Visum kann vor der Reise online beim jordanischen Innenministerium beantragt werden. Auch die Antragstellung über die App des Innenministeriums ist möglich. Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebietes müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Bei Einreise aus einem Poliogebiet müssen alle Reisenden den Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) innnerhalb der letzten 12 Monate bis 4 Wochen vor Abreise aus dem Poliogebiet erbringen.
Aktuelle Einreisehinweise für Jordanien finden Sie hier:
Auswärtiges Amt - Reiseland Jordanien