Informationen zum Reiseveranstalter:


Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurück-
treten, wenn
a. in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde.
Es handelt sich bei den Informationen zum Rücktrittsrecht um einen Auszug aus den AGB des Veranstalters. Hier finden Sie die kompletten AGB des Reiseveranstalters.







Sigl Reisevermittlung
Gabriele Sigl
Fax: 0 83 42 / 919 338
E-Mail: InfoGabrieleSigl.de
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