Reisewarnung und Reisehinweis

Reisewarnung

Was bedeutet das eigentlich, wenn vom Auswärtigen Amt Deutschland ein Reisehinweis, ein Sicherheitshinweis oder gar eine Reisewarnung ausgesprochen werden?

In diesen außergewöhnlichen Zeiten, in denen in den Medien ständig mit diesen Begriffen um sich geworfen wird, ist es sinnvoll sich diese einmal genauer anzuschauen. Wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen den Begriffen und was haben sie für konkrete Auswirkungen auf die Reisenden?

Reisehinweis:
Einen Reisehinweis gibt es so gut wie für jedes Land. Hier wird auf die Besonderheiten wie Einreisebestimmungen, Zoll oder Medizinische Vorschriften hingewiesen. Wer also eine Reise plant, sollte sich rechtzeitig vorher informieren was ins Land eingeführt werden darf, welche Dokumente wie Pass oder Visum zur Einreise erforderlich sind und ob es verpflichtende Impfungen für das jeweilige Land gibt. Diese Hinweise können rund um die Uhr über die Website des Auswärtigen Amtes Deutschland abgerufen werden und werden auch ständig aktualisiert.

Sicherheitshinweis:
Ein Sicherheitshinweis bedeutet die Vorstufe zur Reisewarnung! Hier spricht das Auswärtige Amt jedoch lediglich Empfehlungen aus, wenn auf Reisen in bestimmte Regionen eines Landes verzichtet werden soll oder Reisende ihre Reiseroute einschränken sollen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es gefährliche Hotspots z. B. aufgrund von politischen Veranstaltungen gibt oder regionale Naturkatastrophen den Aufenthalt in einer Region gefährden.

Reisewarnung:
Höchste Alarmstufe! Es wird entweder für einzelne Gebiete eines Landes oder das ganze Land eine Reisewarnung ausgesprochen. Dies ist dann der Fall, wenn eine konkrete Gefahr für den Reisenden besteht.

Eine vom Auswärtigen Amt Deutschland ausgesprochene Reisewarnung kann Auswirkungen auf eine bereits gebuchte Pauschalreise haben. Viele Pauschalreiseveranstalter erklären in ihren Allgemeinen Reisebedingungen, dass sie bei Eintritt „ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse“ die Durchführung der Reise absagen können. Eine Reisewarnung muss dies zwar nicht unbedingt erfüllen, wird aber von den Gerichten oft als Maßstab gewertet. Der Reisegast erhält im Fall einer Reiseabsage durch den Reiseveranstalter den bereits bezahlten Reisepreis zurück erstattet oder kann wahlweise auch einen Reisegutschein für eine spätere Reise akzeptieren.

Eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt bedeutet übrigens kein Reiseverbot. Es steht jedem Bürger frei, selbst zu entscheiden, ob er in ein Land einreisen möchte oder nicht. In der Folge übernimmt auch jeder Bürger selbst die Verantwortung für sich.

Neben Pandemien können Reisewarnungen beispielsweise auch aufgrund kritischer politischer Verhältnisse oder aufgrund von Naturkatastrophen ausgesprochen werden. Eine weltweite Reisewarnung gab es vor Corona übrigens noch nie in Deutschland. Bislang waren immer nur einzelne Länder davon betroffen!

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