Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung
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Wer eine Reise bucht überliest gerne mal in den Reisebedingungen, dass im Fall eines Rücktritts Stornokosten anfallen können. Oder man geht einfach nicht davon aus, dass irgend etwas dazwischen kommen könnte. Und dann passiert etwas mit dem man nicht gerechnet hat und das Reiseglück ist dahin. Zu allen Sorgen kommt dann auch noch der Ärger mit den Stornogebühren. Damit man sich unbesorgt auf seine Reise freuen kann, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird in der Regel bereits vom Reisebüro oder bei einer Internebuchung empfohlen. Dabei handelt es sich nicht um ein zusätzliches Geschäftsmodell, sondern um einen Service, der allen Seiten im Fall eines Reiserücktritts viel Kosten und Ärger erspart.

Oft fehlt den Stornierenden das Verständnis für die Berechnung der Stornokosten. Dass zwischen der Buchung und dem Abreisetermin die Reiseanbieter bereits in Vorleistung gegangen sind – sei es durch Anzahlungen bei Fluggesellschaften und anderen Leistungsträgern oder auch nur durch bereits geleistete Arbeitszeit – wollen sie häufig nicht einsehen. Dass der Platz für die Kunden bis zum Abreisetermin frei gehalten wird und kurzfristig vor der Abreise nicht mehr anderweitig besetzt werden kann, auch dafür fehlt häufig die Erkenntnis. Stornokosten, die vom Reiseunternehmen berechnet werden, haben also durchaus eine Berechtigung.

Um sich die Reisegäste vor Stornokosten bewahren, gibt es Versicherungen, die sich genau auf Reiserücktrittskosten spezialisiert haben.

Die Höhe der Stornokosten ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Je näher der Abreisetermin rückt, desto höher fallen die die Stornokosten aus. Man ist bereits vom ersten Tag des Abschlusses an versichert. Wichtig ist, dass die Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseeabbruchversicherung enthält. Diese ist dann nämlich bis zum letzten Reisetag gültig, so dass man auch vor entstehenden Kosten geschützt ist, falls man während der Reise erkrankt und die Reise nicht fortführen kann.

Die Reiserücktrittsversicherung deckt übrigens nicht nur den Fall einer eigenen Erkrankung ab oder der Erkrankung eines nahen Familienangehörigen, sondern auch einen unverhofften Berufswechsel, durch Naturkatastrofen zerstörtes Eigentum oder andere schwerwiegende Gründe.

Gut versichert in den Urlaub