Argentinien:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich. Das Reisedokument muss bei der Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei Einreise aus Deutschland wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle) ist für alle Reisenden ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen.
Aktuelle Einreisehinweise für Argentinien finden Sie hier:
Auswärtiges Amt - Reiseland Argentinien Chile:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise wird eine kostenlose "Tarjeta Única Migratoria" als Einreisebeleg ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich. Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle Einreisehinweise für Chile finden Sie hier:
Auswärtiges Amt - Reiseland Chile